Unsere Fachgebiete

Ständige Fort- und Weiterbildung unserer Rechtsanwälte ist für uns gleichermaßen Voraussetzung als auch eigener Anspruch. Wenn rechtliche Fragen sich auf mehrere Fachgebiete erstrecken, arbeiten unsere insoweit spezialisierten Rechtsanwälte fachgebietsübergreifend zusammen. Auf diesem Wege erreichen wir eine bestmögliche Betreuung und Vertretung Ihrer Interessen.

  • Sichern Sie sich auch hier mit den von uns entworfenen Verträgen so gut wie möglich ab.

    Auch hier bieten wir eine einzelfallspezifische Beratung.

  • Wenn das verkaufte und übereignete Pferd den vertraglichen Erwartungen tatsächlich oder vermeintlich nicht entspricht und es zum Streit kommt, beraten und vertreten wir Sie gerne im Rahmen der Geltendmachung oder Abwehr etwaiger Gewährleistungsansprüche.

  • Im Rahmen des Inkassos beraten wir Sie bei Ihrem Debitiorenmanagement oder übernehmen die Einziehung Ihrer Forderung für Sie.

    Im Einzelnen informieren und beraten wir Sie u.a. gern über folgende Themen:

    • Durchsetzbarkeit der Forderung

    • Prüfung der Zahlungsfähigkeit des Schuldners durch

    - Einsicht in das Schuldnerregister

    - Einsicht in das Insolvenzregister

    • Ermittlung des Wohnortes

    • Zustellungsmöglichkeiten an den Schuldner

    • Mahnschreiben an den Schuldner

    • Antrag auf Erlass eines nationalen Mahnbescheides

    • Antrag auf Erlass eines internationalen Mahnbescheides

    • Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheides

    • Klage vor Gericht

    •Zwangsvollstreckungsmaßnahmen

    •Ratenzahlungsvereinbarungen

    • Stundungsvereinbarungen

    • Vergleichsvereinbarungen

    • Kosten des Inkassos für den Auftraggeber

  • Jedes Pferd muss eingestellt werden.

    Wer keinen eigenen Stall hat, muss daher mit dem Stallbesitzer eine vertragliche Regelung treffen. Wie unsere Pferdespezialisten bei Vorträgen (u. a. auf der Equitana) und Seminaren (u. a. für die DEULA) immer wieder feststellen müssen, bestehen rund um den Pferdeeinstellungsvertrag bei Stallbetreibern und Pferdebesitzern eine Vielzahl von offenen Fragen. Wir bieten insoweit eine einzelfallspezifische Beratung hinsichtlich sämtlicher Rechte und Pflichten aus bereits geschlossener, noch zu schließenden und noch zu erstellenden Pferdeeinstellungsverträge.

Weitere Fachgebiete

  • Die interessengerechte Gestaltung von Pferdekaufverträgen hat aufgrund der einschlägigen Bestimmungen des deutschen Kaufrechts unter europäischem Einfluss sowohl für den Verkäufer als auch den Käufer eine herausragende Bedeutung erlangt.

    Wir sind beratend tätig bei der Erstellung von maßgeschneiderten Pferdekaufverträgen, um Ihre Interessen aus juristischer Sicht bestmöglich und gemessen an der jeweils aktuellen Rechtsprechung durchzusetzen.

  • Zahlreiche Pferde werden im Rahmen von Auktionen verkauft. Diesen Käufen liegen Auktionsbedingungen zugrunde, die die wechselseitigen Rechte und Pflichten der Beteiligten definieren und festschreiben.

    Treten hierbei vor oder nach dem Kauf Schwierigkeiten oder Fragen auf, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.

  • Leasing ist heutzutage alltäglich. Fuhrpark, Maschinen, Büroeinrichtung oder Immobilien werden geleast.

    Immer häufiger werden auch Pferde geleast, da dies wirtschaftlich gesehen für Privat- oder Amateurreiter, Züchter, Berufsreiter und Händler und Sponsoren sinnvoll sein kann. Für jeden Einzelfall beraten wir Sie hinsichtlich der für Sie optimalen rechtlichen Gestaltung der Verträge.

  • Im Rahmen der Pferdezucht stellt sich z.B. oftmals die Frage, wer tatsächlich Eigentümer eines gezogenen Fohlens ist, wenn mehrere Besitzer der Stute eingetragen sind.

    Auch die Behandlung von juristischen Auseinandersetzungen beim Erwerb, Verkauf und Vertrieb von Samen wirft häufig Fragen auf.

  • Ohne eine klare Regelung wird aus der Reitbeteiligung schnell ein Ärgernis.

    Sichern Sie sich mit dem von uns entworfenen Vertrag so gut wie möglich ab. Wir bieten Ihnen natürlich eine einzelfallspezifische Beratung.

  • Schwerwiegende Unfälle im Zusammenhang mit Pferden entstehen immer wieder.

    Bei Reitunfällen, Verkehrsunfällen, Weide- und Stallunfällen können erhebliche Schäden entstehen. Selbst wenn diese durch eine Haftpflichtversicherung gedeckt sind, bleiben viele Fragen offen. Ohne eine Haftpflichtversicherung können Schäden oftmals Existenz bedrohend sein. Hier stehen wir beratend an Ihrer Seite.

  • Mit dem Verkehrsrecht kommt zwangsläufig jeder in Berührung, ob als Fußgänger, Auto- oder Radfahrer, Reiter oder sonstiger Verkehrsteilnehmer.

    Aufgrund der Vielzahl von zum Teil unverständlichen und unübersichtlichen Gesetzen weiß der einzelne Verkehrsteilnehmer im Regelfall nicht einmal ganz genau, welchen Inhalt die für ihn geltenden Gesetze haben.

    Das Verkehrsrecht umfasst zunächst die zivilrechtlichen Ansprüche der Verkehrsteilnehmer untereinander, z.B. bei einem Unfall. Darüber hinaus regelt es das Verhältnis des einzelnen Verkehrsteilnehmers zum Staat, der für die Einhaltung der Verkehrsvorschriften sorgt und notfalls Verstöße als Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten sanktioniert. Im Verkehrsrecht informieren und beraten wir Sie gern u. a. zu folgenden Themen:

    • Verhalten eines Unfallbeteiligten am Unfallort nach dem Unfall

    • Ansprüche der Unfallbeteiligten

    • Haftungsverpflichtung der PKW-Haftpflichtversicherung oder einer Allgemeinen Haftpflichtversicherung

    • Vorliegen von Mitverschulden

    • Vermutung eines Versicherungsbetruges

    • Notwendige Maßnahmen zur Feststellung des Sachverhalts sowie zur Schadenshöhe

    • Gerichtliche Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen

    • Rechtmäßigkeit von Bußgeldbescheiden aller Art

  • Profitieren Sie von unserer jahrzehntelangen Erfahrung im Umgang mit Versicherungen.

    Ob für oder gegen den Geschädigten oder den Versicherten sorgen wir für eine optimale Wahrung Ihrer Interessen. Auch vor dem Schadenfall stehen wir beratend zur Seite, wenn es darum geht, welche Versicherung abgeschlossen werden sollte, um Sie optimal abzusichern.

  • Wenn der Schuldner nicht zahlt, bietet der Staat dem Gläubiger mit dem Zwangsvollstreckungsrecht die Möglichkeit, die Forderung dennoch einzutreiben.

    Um dem Interesse aller Beteiligten gerecht zu werden, gibt es ein engmaschiges Netz an Vollstreckungsvoraussetzungen, das für den Laien schwer zu durchschauen ist. Wir informieren und beraten Sie im Zwangsvollstreckungsrecht u.a. gern zu folgenden Themen:

    • Anfragen beim Schuldnerverzeichnis und beim Insolvenzregister

    • Formelle Voraussetzungen für die Zwangsvollstreckung

    • Sicherheitsleistung

    • Sicherheitsvollstreckung

    • Zug-um-Zug-Vollstreckung

    • Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

    • Pfändung von Bankguthaben

    • Einkommens-, Lohn-, und Gehaltspfändung

    • Zwangsvollstreckung in andere Vermögenswerte

    • Zwangshypothek

    • Zwangsversteigerung- und Zwangsverwaltung

    • Pfändung und Verwertung von Grundpfandrechten

    • Räumung von Wohnungen

    • Räumung und Herausgabe von Gewerbeimmobilien

    • Eidesstattliche Versicherung

    • Vollstreckungsschutz

    • Vollstreckungsabwehrklage

    • Drittwiderspruchsklage

  • Die Anforderungen an Tierärzte sind in den letzten Jahren aufgrund neuer Erkenntnisse und technischer Möglichkeiten stetig gestiegen.

    Die Rechtsprechung hat ebenfalls durch zahlreiche Urteile zu Sorgfalts- und Aufklärungspflichten sowie zur Beweislastumkehr weitere Anforderungen geschaffen.

    Insbesondere führen An- und Verkaufsuntersuchungen immer wieder zu Konflikten zwischen Käufer, Verkäufer und Tierarzt, wenn bei dem Pferd gesundheitliche Probleme auftreten.

    Tierärzte sehen sich einer stetig steigenden Zahl von angemeldeten Schadensfällen gegenüber. Soweit diese berechtigt sind, werden die Schadensfälle im Regelfall von den Tierärzten und den dahinter stehenden Haftpflichtversicherern schnell und kulant geregelt. Gerade durch die in Tierarzthaftungsfällen häufig hinzugezogenen Sachverständigen kann es jedoch auch zu langwierigen Streitigkeiten kommen. Im Rahmen des Tierarzthaftungsrechts informieren und beraten wir Sie gern u. a. über folgende Themen:

    • Umfang der Untersuchung und Aufklärungspflichten des Tierarztes

    • Mitwirkungspflichten des Auftraggebers/Pferdebesitzers

    • Pflichten des Tierarztes

    • Umfang des zu ersetzenden Schadens

    • Rechtlich durchsetzbare Schadenspositionen

    • Absicherung der Tierarztpraxis durch optimale Vertragsgestaltung und Organisation

    • Forderungen und Ansprüchen von und gegen Tierärzte

    • Einzug von Tierarztrechnungen

    • Prüfung der Rechnung nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)

    • Beratung und Vertretung von Tierärzten in strafrechtlichen und ordnungsbehördlichen Verfahren

Wir suchen

Verstärkung

Zur Verstärkung unseres Teams sind wir stets auf der Suche nach qualifizierten, unternehmerisch und kreativ denkenden Rechtsanwälte/innen (m/w/d)